Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“

Ausfertigungsdatum:
01.10.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 104
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
594 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 1. Oktober 2019 Nr. 104 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des „Ersten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG“ Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes zum ersten Staatsvertrag zur Änderung des Vertrages über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c GG (Brem.GBl. S. 63) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag nach seinem Artikel 3 Absatz 1 am 1. Oktober 2019 in Kraft tritt. Bremen, den 30. September 2019 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.