Bremen

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS)

Ausfertigungsdatum:
15.01.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 2
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
2 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 15. Januar 2026 Nr. 2 Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) vom 18. November 2025 (Brem.GBl. S. 1318) wird bekannt gemacht, dass das oben genannte Abkommen nach seinem § 3 Satz 1 am 31. Dezember 2025 und nach seinem § 3 Satz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Bremen, 14. Januar 2026 Senatskanzlei Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.