Bremen

Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Ausfertigungsdatum:
06.01.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 1
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 6. Januar 2021 Nr. 1 Bekanntmachung über das Außerkrafttreten des Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union Vom 31. Dezember 2020 Nach § 2 Satz 3 des Bremischen Brexit-Übergangsgesetzes vom 29. Januar 2019 (Brem.GBl. S. 24) wird hiermit bekannt gemacht, dass das Gesetz nach seinem § 2 Satz 2 mit Ablauf des im Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft definierten Übergangszeitraums mit Ablauf des 31. Dezember 2020 außer Kraft getreten ist. Bremen, den 31. Dezember 2020 Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.