Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 7. August 2023 in dem Verfahren über die Zulassung der Wahllisten für Bremen und Bremerhaven des Landesverbands Bremen der Partei „Alternative für Deutschland“ zur Bürgerschaftswahl 2023

Ausfertigungsdatum:
28.09.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 100
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
513 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 28. September 2023 Nr. 100 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 7. August 2023 in dem Verfahren über die Zulassung der Wahllisten für Bremen und Bremerhaven des Landesverbands Bremen der Partei „Alternative für Deutschland“ zur Bürgerschaftswahl 2023 Vom 19. September 2023 In dem Organstreitverfahren des Landesverbandes Bremen der Partei „Alternative für Deutschland“, vertreten durch den Landesvorstand, dieser vertreten durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden und den Landesschatzmeister (Antragsteller), gegen den Senator für Inneres (Antragsgegner), St 3/23, hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 7. August 2023 beschlossen: „Das Organstreitverfahren wird eingestellt.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 19. September 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.