Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Juli 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023

Ausfertigungsdatum:
31.10.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 114
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
800 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 31. Oktober 2024 Nr. 114 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Juli 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023 Vom 29. Oktober 2024 In dem Wahlprüfungsverfahren des Landesverbandes Bremen der Partei „Alternative für Deutschland“, vertreten durch den stellvertretenden Landesvorsitzenden und den Landesschatzmeister (Beschwerdeführer zu 1.), sowie drei weiterer Einzelpersonen (Beschwerdeführer zu 2. bis 4.) - St 15/23 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 5. Juli 2024 für Recht erkannt: „Die Beschwerden gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Dezember 2023 - 14 K 1620/23 - werden hinsichtlich der Beschwerdeführer zu 1. bis 3. zurückgewiesen und hinsichtlich der Beschwerdeführerin zu 4. als unzulässig verworfen.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 29. Oktober 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.