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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 31. Oktober 2024 Nr. 114
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien
Hansestadt Bremen vom 5. Juli 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren
betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023
Vom 29. Oktober 2024
In dem Wahlprüfungsverfahren des Landesverbandes Bremen der Partei
„Alternative für Deutschland“, vertreten durch den stellvertretenden
Landesvorsitzenden und den Landesschatzmeister (Beschwerdeführer zu 1.), sowie
drei weiterer Einzelpersonen (Beschwerdeführer zu 2. bis 4.)
- St 15/23 -
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 5. Juli 2024 für Recht
erkannt:
„Die Beschwerden gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts der Freien
Hansestadt Bremen vom 5. Dezember 2023 - 14 K 1620/23 - werden hinsichtlich der
Beschwerdeführer zu 1. bis 3. zurückgewiesen und hinsichtlich der
Beschwerdeführerin zu 4. als unzulässig verworfen.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Bremen, den 29. Oktober 2024
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen