Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Juli 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023

Ausfertigungsdatum:
31.10.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 112
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
798 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 31. Oktober 2024 Nr. 112 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Juli 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023 Vom 29. Oktober 2024 In dem Wahlprüfungsverfahren einer Einzelperson (Beschwerdeführer) - St 8/23 – hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 5. Juli 2024 für Recht erkannt: „Die Beschwerde gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 7. November 2023 - 14 K 1542 - wird zurückgewiesen.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 29. Oktober 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.