Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 4. Juni 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023

Ausfertigungsdatum:
31.10.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 107
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
793 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 31. Oktober 2024 Nr. 107 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 4. Juni 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023 Vom 29. Oktober 2024 In dem Wahlprüfungsverfahren von drei Einzelpersonen (Beschwerdeführer) - St 1/24 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 4. Juni 2024 beschlossen: „Die Beschwerde gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Dezember 2023 – 14 K 1481/23 – wird als unzulässig verworfen.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 29. Oktober 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.