Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 4. April 2023 über die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des von der Bürgerschaft (Landtag) in der 40. Sitzung am 14. Oktober 2022 in erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes

Ausfertigungsdatum:
13.06.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 77
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
475 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 13. Juni 2023 Nr. 77 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 4. April 2023 über die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des von der Bürgerschaft (Landtag) in der 40. Sitzung am 14. Oktober 2022 in erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes Vom 6. Juni 2023 In dem Verfahren der Bremischen Bürgerschaft, vertreten durch den Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft, Antragstellerin, zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes mit dem Ziel der Ermöglichung der Briefwahl in Schulen, St 1/22 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 4. April 2023 folgendes Urteil verkündet: „§ 29a Absatz 2 bis 4 des am 14. Oktober 2022 in erster Lesung beschlossenen Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes (Bremische Bürger- schaft, Drucksache 20/1602) ist mit der Bremischen Landesverfassung nicht ver- einbar.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 6. Juni 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.