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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 13. Juni 2023 Nr. 77
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs
der Freien Hansestadt Bremen vom 4. April 2023 über die Frage der
verfassungsrechtlichen Zulässigkeit des von der Bürgerschaft (Landtag)
in der 40. Sitzung am 14. Oktober 2022 in erster Lesung beschlossenen
Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes
Vom 6. Juni 2023
In dem Verfahren der Bremischen Bürgerschaft, vertreten durch den Präsidenten
der Bremischen Bürgerschaft, Antragstellerin, zur verfassungsrechtlichen Prüfung
des Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes mit dem Ziel der
Ermöglichung der Briefwahl in Schulen,
St 1/22
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen aufgrund der mündlichen
Verhandlung vom 4. April 2023 folgendes Urteil verkündet:
„§ 29a Absatz 2 bis 4 des am 14. Oktober 2022 in erster Lesung beschlossenen
Gesetzentwurfes zur Änderung des Bremischen Wahlgesetzes (Bremische Bürger-
schaft, Drucksache 20/1602) ist mit der Bremischen Landesverfassung nicht ver-
einbar.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Bremen, den 6. Juni 2023
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen