Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 27. April 2023 über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung von für den Landesverband Bremen der AfD abgegebenen Wahlvorschlägen für Bremen und Bremerhaven zur Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2023

Ausfertigungsdatum:
13.06.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 80
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
478 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 13. Juni 2023 Nr. 80 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 27. April 2023 über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung von für den Landesverband Bremen der AfD abgegebenen Wahlvorschlägen für Bremen und Bremerhaven zur Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2023 Vom 6. Juni 2023 In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren des AfD Landesverbandes Bremen, vertreten durch den Landesvorstand, vertreten durch den stellvertretenden Landes- vorsitzenden und den Landesschatzmeister, Antragsteller, gegen den Senator für Inneres, Antragsgegner, St 4/23 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 27. April 2023 beschlossen: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 6. Juni 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.