Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 27. April 2023 über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags für den Landesverband Bremen der AfD zur Wahl des Beirates im Stadtteil Hemelingen am 14. Mai 2023

Ausfertigungsdatum:
13.06.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 79
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
477 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 13. Juni 2023 Nr. 79 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 27. April 2023 über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auf vorläufige Zulassung eines Wahlvorschlags für den Landesverband Bremen der AfD zur Wahl des Beirates im Stadtteil Hemelingen am 14. Mai 2023 Vom 6. Juni 2023 In dem einstweiligen Rechtsschutzverfahren des Landesverbandes Bremen der Alternative für Deutschland (AfD), vertreten durch den Landesvorstand (Notvor- stand), dieser vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den stellvertretenden Schatz- meister (Antragsteller zu 1.), des Kreisverbandes Bremen-Nord der AfD, vertreten durch den Kreisvorstand, dieser vertreten durch den Vorsitzenden und die stellver- tretende Vorsitzende (Antragsteller zu 2.), sowie vier weiterer Einzelpersonen (Antragsteller zu 3. bis 6.), gegen die Freie Hansestadt Bremen, vertreten durch den Landeswahlleiter (Antragsgegner), St 2/23 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 27. April 2023 beschlossen: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 6. Juni 2023 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.