Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 23. Mai 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren

Ausfertigungsdatum:
31.10.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 108
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
794 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 31. Oktober 2024 Nr. 108 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 23. Mai 2024 in einem Wahlprüfungsverfahren betreffend die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft vom 14. Mai 2023 Vom 29. Oktober 2024 In dem Wahlprüfungsverfahren einer Einzelperson (Beschwerdeführer) - St 18/23 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 23. Mai 2024 beschlossen: „Die Beschwerde gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 5. Dezember 2023 – 14 K 1620/23 – wird als unzulässig verworfen.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 29. Oktober 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.