Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 20. März 2025 über einen Antrag, dem Senat im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung von Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zuzustimmen

Ausfertigungsdatum:
15.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 51
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
462 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 15. Mai 2025 Nr. 51 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 20. März 2025 über einen Antrag, dem Senat im Wege einer einstweiligen Anordnung zu untersagen, im Bundesrat einer Änderung von Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zuzustimmen Vom 13. Mai 2025 In dem Verfahren über den Antrag der FDP-Fraktion Bremen, vertreten durch den Fraktionsvorsitzenden, dem Senat im Wege einer einstweiligen Anordnung zu unter- sagen, im Bundesrat einer Änderung von Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zuzustimmen, - St 1/25 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 20. März 2025 beschlossen: „Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 13. Mai 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.