Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Dezember 2025 über die Einstellung eines Organstreitverfahrens

Ausfertigungsdatum:
09.04.2026
Fundstelle:
Gesetzblatt 2026 Nr. 38
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
297 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2026 Verkündet am 9. April 2026 Nr. 38 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 19. Dezember 2025 über die Einstellung eines Organstreitverfahrens Vom 7. April 2026 In dem Organstreitverfahren der FDP-Fraktion Bremen (Antragstellerin) gegen den Senat der Freien Hansestadt Bremen (Antragsgegner) St 2/25 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 19. Dezember 2025 beschlossen: „Das Organstreitverfahren wird eingestellt. Das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof ist gebührenfrei. Auslagen werden nicht erstattet“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 7. April 2026 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.