Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 11. November 2024 in einem Normenkontrollverfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen

Ausfertigungsdatum:
15.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 52
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
463 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 15. Mai 2025 Nr. 52 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 11. November 2024 in einem Normenkontrollverfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen Vom 13. Mai 2025 In dem Normenkontrollverfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Geset- zes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen der 1. Handelskammer Bremen, vertreten durch den Präses und den I. Syndikus, 2. Handwerkskammer Bremen, vertreten durch den Präses und den Hauptge- schäftsführer, 3. Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, vertreten durch den Präsiden- ten, 4. Zahnärztekammer Bremen, vertreten durch den Präsidenten, 5. Apothekerkammer Bremen, vertreten durch den Präsidenten, 6. Ärztekammer Bremen, vertreten durch den Präsidenten, - St 5/23 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 11. November 2024 für Recht erkannt: „Das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen (Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz – AusbUFG) vom 28. März 2023 (BremGBl. S. 272) ist mit der Landesverfassung vereinbar.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 13. Mai 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.