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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 15. Mai 2025 Nr. 52
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien
Hansestadt Bremen vom 11. November 2024 in einem Normenkontrollverfahren
zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Gesetzes
zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen
Vom 13. Mai 2025
In dem Normenkontrollverfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Geset-
zes zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen der
1. Handelskammer Bremen, vertreten durch den Präses und den I. Syndikus,
2. Handwerkskammer Bremen, vertreten durch den Präses und den Hauptge-
schäftsführer,
3. Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen, vertreten durch den Präsiden-
ten,
4. Zahnärztekammer Bremen, vertreten durch den Präsidenten,
5. Apothekerkammer Bremen, vertreten durch den Präsidenten,
6. Ärztekammer Bremen, vertreten durch den Präsidenten,
- St 5/23 -
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 11. November 2024 für
Recht erkannt:
„Das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds im Land Bremen
(Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz – AusbUFG) vom 28. März 2023 (BremGBl.
S. 272) ist mit der Landesverfassung vereinbar.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Bremen, 13. Mai 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen