Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2025 über die Unvereinbarkeit von § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 15 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2024 mit Artikel 131a Absatz 1 und 3 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
11.12.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 134
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1354 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 11. Dezember 2025 Nr. 134 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 10. September 2025 über die Unvereinbarkeit von § 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 15 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2024 mit Artikel 131a Absatz 1 und 3 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Vom 2. Dezember 2025 In dem Normenkontrollverfahren von Mitgliedern der CDU-Fraktion der Bremi- schen Bürgerschaft (Antragstellende) St 3/24 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 10. September 2025 für Recht erkannt: „§ 1 Absatz 1, § 2 Absatz 1 und § 15 Absatz 1 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen für das Haushaltsjahr 2024 vom 19. Juni 2024 (Brem.GBI. S. 227) sind mit Artikel 131a Absatz 1 und 3 BremLV unvereinbar.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 2. Dezember 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.