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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 28. Mai 2025 Nr. 59
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien
Hansestadt Bremen vom 10. Februar 2025 über die Feststellung einer
Verletzung der Rechte nach Artikel 83 Absatz 1 der Landesverfassung der
Freien Hansestadt Bremen
Vom 27. Mai 2025
In dem Verfahren eines Mitgliedes der Bremischen Bürgerschaft (Antragsteller)
gegen die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft (Antragsgegnerin)
- St 7/23 -
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 10. Februar 2025 für
Recht erkannt:
„Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin den Antragsteller in seinen Rechten
aus Artikel 83 Absatz 1 BremLV verletzt hat, indem sie ihn in der Sitzung der
Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 5. Juli 2023 zur Sache rief und ihm nach
dem letzten Sachruf das Wort entzogen hat.
Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Die Freie Hansestadt Bremen hat dem
Antragsteller seine notwendigen Auslagen zu erstatten.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Bremen, 27. Mai 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen