Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Februar 2025 über die Feststellung einer Verletzung der Rechte nach Artikel 83 Absatz 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
28.05.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 59
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
471 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 28. Mai 2025 Nr. 59 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen vom 10. Februar 2025 über die Feststellung einer Verletzung der Rechte nach Artikel 83 Absatz 1 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen Vom 27. Mai 2025 In dem Verfahren eines Mitgliedes der Bremischen Bürgerschaft (Antragsteller) gegen die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft (Antragsgegnerin) - St 7/23 - hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 10. Februar 2025 für Recht erkannt: „Es wird festgestellt, dass die Antragsgegnerin den Antragsteller in seinen Rechten aus Artikel 83 Absatz 1 BremLV verletzt hat, indem sie ihn in der Sitzung der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vom 5. Juli 2023 zur Sache rief und ihm nach dem letzten Sachruf das Wort entzogen hat. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Die Freie Hansestadt Bremen hat dem Antragsteller seine notwendigen Auslagen zu erstatten.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, 27. Mai 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.