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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2019 Verkündet am 18. März 2019 Nr. 22
Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs
der Freien Hansestadt Bremen
Vom 12. März 2019
In dem Organstreitverfahren dreier Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
(Landtag), Antragsteller, gegen den Senat der Freien Hansestadt Bremen,
Antragsgegner,
St 1/18
hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 26. Februar 2019
folgendes Urteil verkündet:
„Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner bei der Beantwortung der Anfrage der
Antragsteller vom 25.5.2018 „Angriffe im privaten Wohnumfeld“ in der Fragestunde
der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 21.6.2018 gegen seine Begründungs-
pflicht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 2 Bremische Landesverfassung i.V.m. § 30 Abs. 1
Satz 1 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft verstoßen hat.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über
den Staatsgerichtshof bekannt gemacht.
Bremen, den 12. März 2019
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen