Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
18.03.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 22
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
105 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 18. März 2019 Nr. 22 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen Vom 12. März 2019 In dem Organstreitverfahren dreier Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag), Antragsteller, gegen den Senat der Freien Hansestadt Bremen, Antragsgegner, St 1/18 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 26. Februar 2019 folgendes Urteil verkündet: „Es wird festgestellt, dass der Antragsgegner bei der Beantwortung der Anfrage der Antragsteller vom 25.5.2018 „Angriffe im privaten Wohnumfeld“ in der Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) am 21.6.2018 gegen seine Begründungs- pflicht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 2 Bremische Landesverfassung i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft verstoßen hat.“ Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 12. März 2019 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.