Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen

Ausfertigungsdatum:
10.03.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 24 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
99 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 10. März 2017 Nr. 24 Bekanntmachung einer Entscheidung des Staatsgerichtshofs der Freien Hansestadt Bremen Vom 7. März 2017 In dem Organstreitverfahren des Mitglieds der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) Jan Timke, Antragsteller, gegen den Senat der Freien Hansestadt Bremen, Antrags- gegner, St 4/16 hat der Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen am 14. Februar 2017 folgendes Urteil verkündet: „Der Senat hat dadurch, dass er seinen Sorgfaltspflichten bei der Beantwortung einer interpretationsbedürftigen Frage des Antragstellers nicht ausreichend Rechnung getragen hat, gegen Art. 100 Abs. 1 Satz 2 BremLV i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft verstoßen." Die Entscheidungsformel wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof bekannt gemacht. Bremen, den 7. März 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.