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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 12. September 2025 Nr. 99
Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien
Hansestadt Bremen vom 18. Juni 2025 über die Feststellung der Unwirksamkeit
des § 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes der Stadtgemeinde Bremen
in der vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2022 und in der vom 1. Januar 2023
bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung
Vom 2. September 2025
Das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen hat im Urteil vom
18. Juni 2025 in der Sache 2 D 21/18 für Recht erkannt:
„Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend für erle-
digt erklärt haben.
Es wird festgestellt, dass § 8 des Entwässerungsgebührenortsgesetzes der Antrags-
gegnerin in der vom 1. April 2020 bis 31. Dezember 2022 und in der vom 1. Januar
2023 bis zum 31. März 2024 geltenden Fassung unwirksam war.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur
Hälfte. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.
Die Antragsgegnerin und die Beigeladene können die Vollstreckung des Antragstel-
lers abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden
Betrages, wenn nicht der Antragsteller zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe
leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.“
Die Entscheidungsformel wird gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungs-
gerichtsordnung bekannt gemacht.
Bremen, 2. September 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen