Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen über die Unwirksamkeit der Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsgebiet der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen (Hochwassergebietsverordnung Weser) vom 21. November 2013

Ausfertigungsdatum:
07.04.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 42
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
154 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 7. April 2017 Nr. 42 Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen über die Unwirksamkeit der Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugsgebiet der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen (Hochwassergebietsverordnung Weser) vom 21. November 2013 Vom 31. März 2017 Gemäß § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird die nach- stehende Entscheidungsformel aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 20. Dezember 2016 - OVG: 1 D 83/14 – ver- öffentlicht: „Die Verordnung über hochwassergefährdete Gebiete im tidebeeinflussten Einzugs- gebiet der Weser, der Lesum und der Ochtum in der Stadtgemeinde Bremen (Hoch- wassergebietsverordnung Weser) vom 21. November 2013 (Brem.GBl. S. 574) wird für unwirksam erklärt.“ Bremen, den 31. März 2017 Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr -Obere Wasserbehörde- Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.