Bremen

Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Grundschülerinnen und Grundschüler aufgrund der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung

Ausfertigungsdatum:
21.04.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 54
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
381 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 21. April 2021 Nr.54 Bekanntmachung einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes über die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Grundschülerinnen und Grundschüler aufgrund der Vierundzwanzigsten Coronaverordnung Vom 21. April 2021 Entsprechend § 47 Absatz 5 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. März 1991 (BGBl. I S. 686), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2694) geändert worden ist, wird die nachstehende Entscheidungsformel aus dem Beschluss des Oberver- waltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 20. April 2021 – OVG: 1 B 180/21 – veröffentlicht: „§ 17 Abs. 5 Satz 4 der Vierundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfek- tionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Vierundzwanzigste Coronaverordnung) vom 11.02.2021 (Brem.GBl. 2021, S. 117) in der Fassung der Fünften Verordnung zur Änderung der Vierundzwanzigsten Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Brem.GBl. 2021, S. 377) wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.“ Bremen, den 21. April 2021 Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.