Bremen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen

Ausfertigungsdatum:
22.07.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 72
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
396 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 22. Juli 2022 Nr. 72 Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen vom 12. April 2022 (Brem.GBl. S. 230) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag gemäß seines Artikels 18, Absatz 1 mit Wirkung vom 1. Februar 2022 in Kraft getreten ist. Bremen, den 20. Juli 2022 Senatskanzlei Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.