Bremen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen

Ausfertigungsdatum:
12.03.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 16
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
45 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 12. März 2025 Nr. 16 Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen Gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen vom 11. Dezember 2024 (Brem.GBl. S. 1121) wird bekannt gemacht, dass der oben genannte Staatsvertrag gemäß seines Artikels 2 Absatz 1 Satz 2 mit Wirkung vom 1. März 2025 in Kraft getreten ist. Bremen, den 10. März 2025 Senatskanzlei Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.