Bremen

Bekanntm Lärm Zuständigkeit

Ausfertigungsdatum:
21.02.2014
Fundstelle:
Gesetzblatt 2014 Nr. 28 Bekanntm Lärm Zuständigkeit
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
174 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2014 Verkündet am 24. Februar 2014 Nr. 28 Bekanntmachung über die nach der Lärm- und Vibrations- Arbeitsschutzverordnung zuständigen Behörden Vom 11. Februar 2014 Der Senat bestimmt: §1 Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist zuständige Behörde für den Vollzug der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. §2 Diese Bekanntmachung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Beschlossen, Bremen, den 11. Februar 2014 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.