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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 3. Juli 2024 Nr. 69
Anpassung der Fraktionsbeiträge der Stadtverordnetenversammlung
Vom 25. Juni 2024
Auf Grund von § 13 Absatz 5 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000
(Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023
(Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 13 Absatz 5 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) werden die monat-
lichen Fraktionsbeiträge jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz
angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürger-
schaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder
der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) erhöht oder verrin-
gert.
Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum
1. Juli 2024 um 8,39 %.
Die monatlichen Beträge nach § 13 Absatz 4 EntschOG betragen aktuell:
• Grundbetrag: 3.300,00 Euro
• Zuschlag pro Mitglied Fraktion/Gruppe: 540,00 Euro
• Erhöhung Zuschlag für Gruppen: 80,00 Euro
Demnach erhöhen sich die monatlichen Beträge zum 1. Juli 2024 auf:
• Grundbetrag: 3.576,87 Euro
• Zuschlag pro Mitglied Fraktion/Gruppe: 585,31 Euro
• Erhöhung Zuschlag für Gruppen: 86,71 Euro
Bremerhaven, den 25. Juni 2024
Der Stadtverordnetenvorsteher
Torsten von Haaren
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen