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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 13. Juni 2025 Nr. 68
Bekanntmachung
der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
Vom 23. April 2025
Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
Auf Grund von § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 16. Oktober 1978
(Brem.GBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Februar 2024 (Brem.GBl.
S. 94) wird Folgendes bekannt gemacht:
Nach § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes wird die Entschädigung jeweils
zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Einkommens- und Kostenentwicklung
angepasst. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer Maßzahl der
Einkommens- und Kostenentwicklung, die sich zusammensetzt aus dem Index der
durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft im Land Bremen mit einem Anteil von
einem Drittel, sowie der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für das Land
Bremen mit einem Anteil von zwei Dritteln. Die vom Statistischen Landesamt so für
den Zeitraum von Juli 2023 bis Juli 2024 ermittelte Maßzahl beträgt 3,12 %.
Demnach betragen ab 1. Juli 2025
- die Abgeordnetenentschädigung gem. § 5 Abs. 1 6.369,26 Euro
- die Altersversorgungsentschädigung gem. § 12 BremAbgG 1.042,32 Euro
- der Beitrag zur Pflegeversicherung 9,48 Euro
- die Messzahl der Altersentschädigung nach altem Recht 3.543,78 Euro
gem. § 55a Abs. 6 BremAbgG
- die Aufwandsentschädigung der nicht der Bürgerschaft 598,13 Euro
angehörenden Mitglieder der Deputationen gem. § 7 DepG
Bremen, 23. April 2025
Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
Antje Grotheer
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen