Bremen

Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft

Ausfertigungsdatum:
29.05.2019
Fundstelle:
Gesetzblatt 2019 Nr. 76
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
439 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2019 Verkündet am 29. Mai 2019 Nr. 76 Anpassung der Entschädigung für die Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft Vom 24. April 2019 Auf Grund von § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 16. Oktober 1978 (Brem.GBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 713) in der seit dem 1. Februar 2012 geltenden Fassung, wird Folgendes bekannt gemacht: 1. Nach § 6 Satz 3 des Abgeordnetengesetzes hat das Statistische Landesamt die für die Anpassung der Abgeordnetenentschädigungen gewogene Maßzahl der Einkommens- und Kostenentwicklung mitzuteilen. Die Entschädigung der Abge- ordneten verändert sich entsprechend dieser ermittelten Maßzahl. 2. In der Mitteilung des Statistischen Landesamtes werden, wobei die Verände- rungen zwischen Juli 2017 und Juli 2018 heranzuziehen sind, die gewogene Maßzahl der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft im Land Bremen mit einem Anteil von einem Drittel und die Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für das Land Bremen mit einem Anteil von zwei Dritteln, beziffert. Die ermittelte Maßzahl beträgt 1,32 %. Demnach betragen ab 1. Juli 2019 - die Abgeordnetenentschädigung gemäß § 5 Absatz 1 BremAbgG 5 154,42 Euro - der Beitrag zur Pflegeversicherung gemäß § 5 Absatz 3 BremAbgG 7,67 Euro - die Altersversorgungsentschädigung gemäß § 12 Absatz 2 BremAbgG 822,53 Euro - die Messzahl der Altersentschädigung nach altem Recht gemäß § 55a Absatz 6 BremAbgG 2 796,54 Euro - die Aufwandsentschädigung gemäß § 5 Ortsgesetz über die nicht der Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft 773,16 Euro. Bremen, den 24. April 2019 Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.