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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 13. Juni 2025 Nr. 69
Bekanntmachung
der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
Vom 23. April 2025
Anpassung der Aufwandsentschädigung für die nicht der Bürgerschaft
(Landtag) angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft
Auf Grund von § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes vom 16. Oktober 1978
(Brem.GBl. S. 209), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Februar 2024 (Brem.GBl.
S. 94) wird Folgendes bekannt gemacht:
Nach § 5 Satz 2 des Ortsgesetzes über die nicht der Bürgerschaft (Landtag)
angehörenden Mitglieder der Stadtbürgerschaft gilt für die Anpassung der
Aufwandsentschädigung § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes entsprechend.
Nach § 6 des Bremischen Abgeordnetengesetzes wird die Entschädigung jeweils
zum 1. Juli eines jeden Jahres an die Einkommens- und Kostenentwicklung
angepasst. Maßstab für die Anpassung ist die Veränderung einer Maßzahl der
Einkommens- und Kostenentwicklung, die sich zusammensetzt aus dem Index der
durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer in der Wirtschaft im Land Bremen mit einem Anteil
von einem Drittel, sowie der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes für das Land
Bremen mit einem Anteil von zwei Dritteln. Die vom Statistischen Landesamt so für
den Zeitraum von Juli 2023 bis Juli 2024 ermittelte Maßzahl beträgt 3,12 %.
Demnach beträgt ab 1. Juli 2025
- die Aufwandsentschädigung gem. § 5 Ortsgesetz über die nicht der 979,75 Euro
Bürgerschaft (Landtag) angehörenden Mitglieder der
Stadtbürgerschaft
Bremen, 23. April 2025
Die Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft
Antje Grotheer
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen