Bremen

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
15.07.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 86
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
625 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 15. Juli 2025 Nr. 86 Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Vom 26. Juni 2025 Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023 (Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) wird die monatliche Aufwandsentschädigung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremi- schen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) erhöht oder verringert. Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum 1. Juli 2025 um 3,12 %. Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 659,60 Euro. Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2025 um 20,58 Euro auf 680,18 Euro Bremerhaven, 26. Juni 2025 Der Stadtverordnetenvorsteher Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.