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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 15. Juli 2025 Nr. 86
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung
Vom 26. Juni 2025
Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000
(Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023
(Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) wird die
monatliche Aufwandsentschädigung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den
Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremi-
schen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
erhöht oder verringert.
Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum
1. Juli 2025 um 3,12 %.
Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 659,60 Euro. Demnach
erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2025 um 20,58 Euro
auf 680,18 Euro
Bremerhaven, 26. Juni 2025
Der Stadtverordnetenvorsteher
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen