Bremen

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
03.07.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 68
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
536 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 3. Juli 2024 Nr. 68 Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Vom 25. Juni 2024 Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023 (Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) wird die monatliche Aufwandsentschädigung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremi- schen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz) erhöht oder verringert. Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum 1. Juli 2024 um 8,39 %. Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 608,54 Euro. Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2024 um 51,06 Euro auf 659,60 Euro Bremerhaven, den 25. Juni 2024 Der Stadtverordnetenvorsteher Torsten von Haaren Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.