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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 3. Juli 2024 Nr. 68
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung
Vom 25. Juni 2024
Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000
(Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 13. September 2023
(Brem.GBl. S. 509) wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 2 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) wird die
monatliche Aufwandsentschädigung jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den
Prozentsatz angepasst, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremi-
schen Bürgerschaft (Landtag) gemäß § 6 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse
der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Bremisches Abgeordnetengesetz)
erhöht oder verringert.
Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft erhöht sich zum
1. Juli 2024 um 8,39 %.
Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt aktuell 608,54 Euro. Demnach
erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2024 um 51,06 Euro
auf 659,60 Euro
Bremerhaven, den 25. Juni 2024
Der Stadtverordnetenvorsteher
Torsten von Haaren
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen