494
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2023 Verkündet am 29. August 2023 Nr. 91
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung
Vom 22. August 2023
Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000
(Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 5. Juli 2022 (Brem.GBl.
S. 444) wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) beträgt die monat-
liche Aufwandsentschädigung gemäß § 1 für die Stadtverordneten 550,00 Euro. Die
Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz ange-
passt, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
(Landtag) erhöht.
Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft wurde laut
Bekanntmachung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vom 18. Juli 2023
(Brem.GBl. S. 488) um 7,15 % erhöht.
Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2023 um
40,61 Euro auf 608,54 Euro.
Bremerhaven, den 22. August 2023
Der Stadtverordnetenvorsteher
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen