Bremen

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
29.08.2023
Fundstelle:
Gesetzblatt 2023 Nr. 91
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
494 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2023 Verkündet am 29. August 2023 Nr. 91 Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Vom 22. August 2023 Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 5. Juli 2022 (Brem.GBl. S. 444) wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) beträgt die monat- liche Aufwandsentschädigung gemäß § 1 für die Stadtverordneten 550,00 Euro. Die Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz ange- passt, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) erhöht. Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft wurde laut Bekanntmachung der Präsidentin der Bremischen Bürgerschaft vom 18. Juli 2023 (Brem.GBl. S. 488) um 7,15 % erhöht. Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2023 um 40,61 Euro auf 608,54 Euro. Bremerhaven, den 22. August 2023 Der Stadtverordnetenvorsteher Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.