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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2022 Verkündet am 13. Juni 2022 Nr. 58
Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder
der Stadtverordnetenversammlung
Vom 8. Juni 2022
Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000
(Brem.GBl. 2000, S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12. September
2019 (Brem.GBl. S. 592) wird Folgendes bekannt gemacht:
Gemäß § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) beträgt die monat-
liche Aufwandsentschädigung gemäß § 1 für die Stadtverordneten 550,00 Euro. Die
Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz ange-
passt, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft
(Landtag) erhöht.
Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft wurde laut
Bekanntmachung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 17. Mai 2022
(Brem.GBl. S. 265) um 3,26 % erhöht.
Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2022 um
17,93 Euro auf 567,93 Euro.
Bremerhaven, den 8. Juni 2022
Der Stadtverordnetenvorsteher
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen