Bremen

Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Ausfertigungsdatum:
13.06.2022
Fundstelle:
Gesetzblatt 2022 Nr. 58
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
280 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2022 Verkündet am 13. Juni 2022 Nr. 58 Anpassung der Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung Vom 8. Juni 2022 Auf Grund von § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz vom 7. Dezember 2000 (Brem.GBl. 2000, S. 455), zuletzt geändert durch Ortsgesetz vom 12. September 2019 (Brem.GBl. S. 592) wird Folgendes bekannt gemacht: Gemäß § 6 Absatz 1 Entschädigungsortsgesetz (EntschOG) beträgt die monat- liche Aufwandsentschädigung gemäß § 1 für die Stadtverordneten 550,00 Euro. Die Entschädigung wird jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres um den Prozentsatz ange- passt, um den sich die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) erhöht. Die Entschädigung der Mitglieder der Bremischen Bürgerschaft wurde laut Bekanntmachung des Präsidenten der Bremischen Bürgerschaft vom 17. Mai 2022 (Brem.GBl. S. 265) um 3,26 % erhöht. Demnach erhöht sich die monatliche Aufwandsentschädigung zum 1. Juli 2022 um 17,93 Euro auf 567,93 Euro. Bremerhaven, den 8. Juni 2022 Der Stadtverordnetenvorsteher Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.