ÄndVO VerwBezirke Beiräte OÄ
- Ausfertigungsdatum:
- 23.04.2013
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2013 Nr. 22 ÄndVO VerwBezirke Beiräte OÄ
Eingangsformel
Änderung der Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke
Die Verordnung über die Neuordnung der stadtbremischen Verwaltungsbezirke vom 23. Februar 1951 (SaBremR 2011-b-2), die zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 24. März 2009 (Brem.GBl. S. 93) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird aufgehoben.
2. § 4a wird § 4.
3. Die §§ 5 und 6 werden aufgehoben.
4. § 7 wird § 5.
5. § 8 wird § 6 und Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 werden aufgehoben.
6. Die Anlage wird wie folgt geändert:
a) Abschnitt B Nummer 3 wird wie folgt geändert:
aa) In der Spalte Ortsteile wird die Angabe „361 Oberneuland“ gestrichen.
bb) In der Spalte Stadtteile wird nach der Angabe „34 Horn-Lehe“ die Angabe „36 Oberneuland“ eingefügt.
b) In Abschnitt D Nummer 3 werden die Wörter „(361) Ortsteil Oberneuland“ durch die Wörter „(36) Stadtteil Oberneuland“ ersetzt und nach den Wörtern „Horn und Neue Vahr, im S“ das Wort „durch“ eingefügt.
Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter
Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130 – 2011-b-1), das zuletzt durch Artikel 1 des Ortsgesetzes vom 27. März 2012 (Brem.GBl. S. 133) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 Absatz 1 Nummer 12 erhält folgende Fassung: „12. Stadtteil Oberneuland“
2. § 38 wird aufgehoben.
3. § 39 wird § 38.
Inkrafttreten
Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 23. April 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.