ÄndG ReisekostenG
- Ausfertigungsdatum:
- 22.07.2014
- Fundstelle:
- Gesetzblatt 2014 Nr. 76 ÄndG ReisekostenG
Eingangsformel
Änderung des Bremischen Reisekostengesetzes
§ 6 Absatz 1 Satz 1 des Bremischen Reisekostengesetzes vom 24. Februar 2009 (Brem.GBl. S. 48 ― 2042-c-1), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Mai 2011 (Brem.GBl. S. 370) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:
„Als Ersatz für Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Dienstreise erhalten Dienstreisende ein Tagegeld; das Tagegeld beträgt:
1. 24 Euro für jeden Kalendertag, an dem Dienstreisende 24 Stunden von ihrer Wohnung oder Dienststätte abwesend sind,
2. jeweils 12 Euro für den An- und Abreisetag, wenn Dienstreisende an diesem, einem anschließenden oder vorhergehenden Tag außerhalb ihrer Wohnung übernachten,
3. 12 Euro für den Kalendertag, an dem Dienstreisende ohne Übernachtung außerhalb ihrer Wohnung mehr als 8 Stunden abwesend sind; beginnt die auswärtige berufliche Tätigkeit an einem Kalendertag und endet am nachfolgenden Kalendertag ohne Übernachtung, werden 12 Euro für den Kalendertag gewährt, an dem Dienstreisende den überwiegenden Teil der insgesamt mehr als 8 Stunden abwesend sind.“
Änderung des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Landes Bremen
§ 10 des Gesetzes über eine Versorgungsrücklage des Landes Bremen vom 30. März 1999 (Brem.GBl. S. 50 ― 2040-a-10), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14. Dezember 2010 (Brem.GBl. S. 686) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: Nr. 76 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 23. Juli 2014 337
„§ 10
Verwendung des Sondervermögens
Das Sondervermögen darf nur für Aufwendungen verwendet werden, die aufgrund beamtenversorgungsrechtlicher Vorschriften entstehen. Die Entnahme von Mitteln aus dem Sondervermögen kann mit Wirkung vom 1. Januar 2014 erfolgen.“
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2014 in Kraft.
Bremen, den 22. Juli 2014
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.