Bremen

Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter

Ausfertigungsdatum:
16.02.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 17
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
152 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 16. Februar 2021 Nr. 17 Änderung des Ortsgesetzes über Beiräte und Ortsämter Vom 2. Februar 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Das Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter vom 2. Februar 2010 (Brem.GBl. S. 130 – 2011-b-1), das zuletzt durch das Ortsgesetz vom 13. Oktober 2020 (Brem.GBl. S. 1167) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 14 wird wie folgt geändert: In Absatz 2a wird der letzte Satz gestrichen. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 2. Februar 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.