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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2025 Verkündet am 30. Juni 2025 Nr. 76
Änderung der Geschäftsverteilung im Senat
Die Geschäftsverteilung im Senat (Stand 19. November 2024) wird wie folgt
geändert:
1. Bei der Senatskanzlei (SK) wird der Abschnitt „Der Bevollmächtigte der Freien
Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa (BBE)“ wie folgt neu gefasst:
„Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa
(BBE) Staatsrätin für Internationale Kooperation und Entwicklungszusammen-
arbeit:
Staatsrätin Nancy Böhning
Sitz der Dienststelle: 10785 Berlin, Hiroshimastraße 24
Sitz der Dienststelle: 1000 Brüssel, Belgien, Avenue Palmerston 22
Sitz der Dienststelle: 28195 Bremen, Am Markt 21“
2. Weitere Aktualisierungen aufgrund personeller Veränderungen:
Bei der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) ist „Vertreterin im Amt: Staats-
rätin Katharina von Fintel“ durch „Vertreter:in im Amt: N.N.“ zu ersetzen.
Bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI) ist
„Vertreterin im Amt: Staatsrätin Karin Treu“ durch „Vertreter:in im Amt: N.N.“ zu
ersetzen.
Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist „Vertreter/in im
Amt: N.N.“ durch „Vertreterin im Amt: Staatsrätin Maike Frese“ zu ersetzen.
Nr. 76 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2025 573
3. Aufgrund der Zuständigkeitsübertragung im Spielhallenrecht von der Senatorin
für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) auf den Senator für Inneres
und Sport (SIS) erfolgen folgende Änderungen:
- Beim Senator für Inneres und Sport (SIS) wird unter dem Geschäftsbereich
Staats-, Kommunal-, Verwaltungs- und Ausländerrecht nach „Glücksspiel-
wesen;“ eingefügt: „Vollzugsaufgaben des Bremischen Spielhallengesetzes;“.
- Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) wird im
Abschnitt Wirtschaftsordnung der letzte Absatz wie folgt neu gefasst:
„Vollzug des Geldwäschegesetzes in der Stadtgemeinde Bremen (so-
weit nicht die Zuständigkeit anderer Behörden gegeben ist); Veranstaltung
gemeindlicher Märkte und Volksfeste; Vollzugsaufgaben im Bereich der
Gewerbeordnung und des Bremischen Gaststättengesetzes (soweit nicht
die Zuständigkeit anderer Behörden gegeben ist).“
4. Die Geschäftsverteilung im Senat wird wie folgt korrigiert:
Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) wird im Ab-
schnitt „Wirtschaftsordnung“ der Halbsatz „, einschließlich der Energievorsorge
und –sicherung im Krisen- und Verteidigungsfall“ gestrichen.
Bremen, 30. Juni 2025
Der Senat
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen