Bremen

Änderung der Geschäftsverteilung im Senat

Ausfertigungsdatum:
30.06.2025
Fundstelle:
Gesetzblatt 2025 Nr. 76
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
572 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2025 Verkündet am 30. Juni 2025 Nr. 76 Änderung der Geschäftsverteilung im Senat Die Geschäftsverteilung im Senat (Stand 19. November 2024) wird wie folgt geändert: 1. Bei der Senatskanzlei (SK) wird der Abschnitt „Der Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa (BBE)“ wie folgt neu gefasst: „Die Bevollmächtigte der Freien Hansestadt Bremen beim Bund und für Europa (BBE) Staatsrätin für Internationale Kooperation und Entwicklungszusammen- arbeit: Staatsrätin Nancy Böhning Sitz der Dienststelle: 10785 Berlin, Hiroshimastraße 24 Sitz der Dienststelle: 1000 Brüssel, Belgien, Avenue Palmerston 22 Sitz der Dienststelle: 28195 Bremen, Am Markt 21“ 2. Weitere Aktualisierungen aufgrund personeller Veränderungen: Bei der Senatorin für Kinder und Bildung (SKB) ist „Vertreterin im Amt: Staats- rätin Katharina von Fintel“ durch „Vertreter:in im Amt: N.N.“ zu ersetzen. Bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI) ist „Vertreterin im Amt: Staatsrätin Karin Treu“ durch „Vertreter:in im Amt: N.N.“ zu ersetzen. Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation ist „Vertreter/in im Amt: N.N.“ durch „Vertreterin im Amt: Staatsrätin Maike Frese“ zu ersetzen. Nr. 76 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2025 573 3. Aufgrund der Zuständigkeitsübertragung im Spielhallenrecht von der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) auf den Senator für Inneres und Sport (SIS) erfolgen folgende Änderungen: - Beim Senator für Inneres und Sport (SIS) wird unter dem Geschäftsbereich Staats-, Kommunal-, Verwaltungs- und Ausländerrecht nach „Glücksspiel- wesen;“ eingefügt: „Vollzugsaufgaben des Bremischen Spielhallengesetzes;“. - Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) wird im Abschnitt Wirtschaftsordnung der letzte Absatz wie folgt neu gefasst: „Vollzug des Geldwäschegesetzes in der Stadtgemeinde Bremen (so- weit nicht die Zuständigkeit anderer Behörden gegeben ist); Veranstaltung gemeindlicher Märkte und Volksfeste; Vollzugsaufgaben im Bereich der Gewerbeordnung und des Bremischen Gaststättengesetzes (soweit nicht die Zuständigkeit anderer Behörden gegeben ist).“ 4. Die Geschäftsverteilung im Senat wird wie folgt korrigiert: Bei der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (SWHT) wird im Ab- schnitt „Wirtschaftsordnung“ der Halbsatz „, einschließlich der Energievorsorge und –sicherung im Krisen- und Verteidigungsfall“ gestrichen. Bremen, 30. Juni 2025 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.