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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2013 Verkündet am 11. Februar 2013 Nr. 4
Gesetz zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes
Vom 29. Januar 2013
Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag)
beschlossene Gesetz:
Artikel 1
Dem § 29 Absatz 3 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 219 ─ 202-a-3), das
zuletzt durch Gesetz vom 3. November 2009 (Brem.GBl. S. 446) geändert worden
ist, wird folgender Satz angefügt:
„Organen der Rechtspflege sollen gegen eine entsprechende Kostenübernahme-
erklärung die Akten auf ihren Antrag zur Einsicht vorübergehend in ihre Büro-
räume herausgegeben werden."
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Bremen, den 29. Januar 2013
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen