Bremen

Änd VerwVerfG

Ausfertigungsdatum:
08.02.2013
Fundstelle:
Gesetzblatt 2013 Nr. 4 Änd VerwVerfG
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
27 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2013 Verkündet am 11. Februar 2013 Nr. 4 Gesetz zur Änderung des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes Vom 29. Januar 2013 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Artikel 1 Dem § 29 Absatz 3 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2003 (Brem.GBl. S. 219 ─ 202-a-3), das zuletzt durch Gesetz vom 3. November 2009 (Brem.GBl. S. 446) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt: „Organen der Rechtspflege sollen gegen eine entsprechende Kostenübernahme- erklärung die Akten auf ihren Antrag zur Einsicht vorübergehend in ihre Büro- räume herausgegeben werden." Artikel 2 Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Bremen, den 29. Januar 2013 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.