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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2024 Verkündet am 14. November 2024 Nr. 116
Achte Verordnung zur Änderung der Taxentarifverordnung
der Stadtgemeinde Bremen
Vom 24. Oktober 2024
Aufgrund des § 51 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung
der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), das zuletzt durch
Artikel 7 Absatz 4 des Gesetzes vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 119) geändert
worden ist, in Verbindung mit § 1 Nummer 2 der Verordnung zur Übertragung von
Ermächtigungen des Personenbeförderungsgesetzes vom 18. Mai 1993 (Brem.GBl.
S. 155), wird verordnet:
Artikel 1
Die Taxentarifverordnung der Stadtgemeinde Bremen vom 18. November 2005
(Brem.GBl. S. 582), die zuletzt durch die Verordnung vom 23. Juni 2022 (Brem.GBl.
S. 378) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 4 wird wie folgt gefasst:
„§ 4
Höhe des Beförderungsentgeltes
(1) Der Mindestfahrpreis für eine Fahrt beträgt 4,80 Euro. In diesem Preis
ist eine Fahrtstrecke von 37,04 m oder eine Wartezeit von 9,47 Sekunden
eingeschlossen.
(2) Der Fahrpreis wird auf 0,10 Euro für je 37,04 m bis zum zehnten
Kilometer (2,70 Euro für den Kilometer) festgesetzt. Überschreitet die Fahrt
eine Strecke von 10 Kilometern wird ein Fahrpreis von 0,10 Euro für 43,48 m
(2,30 Euro für jeden Kilometer) festgesetzt.
(3) Für Wartezeiten, die nicht im Mindestfahrpreis enthalten sind
(9,47 Sekunden frei), werden 0,10 Euro für je 9,47 Sekunden (38,00 Euro je
Stunde) berechnet.
(4) Die Fortschalteinheit beträgt 0,10 Euro.
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(5) Großraumtaxen dürfen bei Beförderung von mehr als vier Personen
einen Zuschlag von 8,50 Euro erheben. Der Fahrgast ist bei Bestellung oder
vor Fahrtantritt auf den Zuschlag hinzuweisen.
(6) Weitere, vorstehend nicht genannte Zuschläge werden nicht erhoben.“
2. In § 8a Satz 1 wird die Angabe „1. Oktober 2022“ durch die Angabe „1. März
2025“ und die Angabe „1. September 2022“ durch die Angabe „1. Februar
2025“ ersetzt.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft.
Bremen, den 11. November 2024
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen