Bremen

Achte Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen

Ausfertigungsdatum:
20.09.2024
Fundstelle:
Gesetzblatt 2024 Nr. 93
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
707 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2024 Verkündet am 20. September 2024 Nr. 93 Achte Polizeiverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenständen Auf Grund des § 110 in Verbindung mit § 111 Absatz 2 des Bremischen Polizei- gesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 2001 (Brem.GBl. S. 441; 2002, S. 47), das zuletzt durch das Gesetz vom 19. Juni 2024 (Brem.GBL. S. 533, S. 535) geändert worden ist, wird für die Stadtgemeinde Bremen mit Zustim- mung der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft) verordnet: Artikel 1 Die Polizeiverordnung über das Verbot des Führens von gefährlichen Gegenstän- den vom 21. Januar 2009 (Brem.GBl. S. 31, 53), die zuletzt durch die Verordnung vom 28. Mai 2024 (Brem.GBl. S. 180) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Innerhalb der in der Anlage farbig markierten Gebiete ist das Führen von gefährlichen Gegenständen auf öffentlichen Straßen, Wegen oder Plä- tzen verboten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Für die räumlichen Gel- tungsbereiche 1 (Bahnhofsvorstadt) und 2 (Bremer Viertel) gilt Satz 1 in der Zeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Für den räumlichen Geltungsbereich 3 (Bürgermeister-Koschnick-Platz, Gröpelingen) gilt Satz 1 in der Zeit zwisch- en 12 und 5 Uhr und nur für gefährliche Gegenstände nach Absatz 2 Num- mer 1. b) In Absatz 3 wird nach der Angabe „Absatzes 1“ die Angabe „Satz 1“ eingefügt. 2. In § 4 wir die Angabe „2028“ durch die Angabe „2026“ ersetzt. 3. Der Anlage zu § 1 wird folgende Nummer 3 angefügt: „3. Bürgermeister-Koschnick-Platz, Gröpelingen Nr. 93 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 20. September 2024 708 © GeoBasis-DE / Landesamt GeoInformation Bremen [2024]“ Artikel 2 Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft. Bremen, den 17. September 2024 Der Senat Unterzeichnet von: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.