Bremen

26. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
21.07.2021
Fundstelle:
Gesetzblatt 2021 Nr. 80
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
554 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2021 Verkündet am 20. Juli 2021 Nr. 80 26. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen Vom 13. Juli 2021 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer- wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 31. März 2020 (Brem.GBl. S. 149) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst: „Nummer 300 Pauschalgebühr Notarzteinsatz 511,- Euro Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt Rettungswagen 552,- Euro Nummer 302 Pauschalgebühr je Fahrt Notfalltransportwagen 313,- Euro Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt Intensivtransportwagen 730,- Euro Nummer 304 Pauschalgebühr je Einsatz HanseSani 233,- Euro“ 2. Die Nummer 308 wird wie folgt gefasst: „Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 37,98 Euro“ 3. Die Nummern 309 bis 311 werden aufgehoben. Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. August 2021 in Kraft. Bremen, den 13. Juli 2021 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.