Bremen

25. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
01.04.2020
Fundstelle:
Gesetzblatt 2020 Nr. 17
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
149 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2020 Verkündet am 1. April 2020 Nr. 17 25. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen Vom 31. März 2020 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer- wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 13. November 2018 (Brem.GBl. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst: „Nummer 300 Pauschalgebühr Notarzteinsatz 501,00 Euro Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt Rettungswagen 480,00 Euro Nummer 302 entfällt Nummer 303 entfällt Nummer 304 entfällt“ 2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst: „Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 36,00 Euro Nummer 309 Pauschalgebühr je Fahrt Intensivtransportwagen 686,00 Euro Nummer 310 entfällt Nummer 311 Pauschalgebühr je Fahrt Notfalltransportwagen 255,00 Euro“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. April 2020 in Kraft. Bremen, den 31. März 2020 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.