Bremen

24. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
15.11.2018
Fundstelle:
Gesetzblatt 2018 Nr. 85
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
450 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2018 Verkündet am 15. November 2018 Nr. 85 24. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen Vom 13. November 2018 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer- wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst: „Nummer 300 Pauschalgebühr 461,00 Euro Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes 381,00 Euro Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 381,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 116,00 Euro Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes 78,00 Euro Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 78,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 24,00 Euro“ Nr. 85 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. November 2018 451 2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst: „Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 26,40 Euro Nummer 309 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen innerhalb des Stadtgebietes 449,00 Euro Nummer 310 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 449,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 148,00 Euro“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Bremen, den 13. November 2018 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.