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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2018 Verkündet am 15. November 2018 Nr. 85
24. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Vom 13. November 2018
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer-
wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März
2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 12. Dezember
2017 (Brem.GBl. S. 714) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 300 Pauschalgebühr 461,00 Euro
Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 381,00 Euro
Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 381,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 116,00 Euro
Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 78,00 Euro
Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 78,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 24,00 Euro“
Nr. 85 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 15. November 2018 451
2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 26,40 Euro
Nummer 309 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
innerhalb des Stadtgebietes 449,00 Euro
Nummer 310 Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 449,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 148,00 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.
Bremen, den 13. November 2018
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen