Bremen

23. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen

Ausfertigungsdatum:
14.12.2017
Fundstelle:
Gesetzblatt 2017 Nr. 124
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
714 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen 2017 Verkündet am 14. Dezember 2017 Nr. 124 23. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen Vom 12. Dezember 2017 Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene Ortsgesetz: Artikel 1 Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer- wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 20. Dezember 2016 (Brem.GBl. S. 910) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst: „Nummer 300 Pauschalgebühr 360,00 Euro Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes 325,00 Euro Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 325,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 100,00 Euro Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt innerhalb des Stadtgebietes 77,00 Euro Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 77,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 24,00 Euro“ 2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst: „Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 23,77 Euro Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Dezember 2017 715 Nummer 309Pauschalgebühr Intensivtransportwagen innerhalb des Stadtgebietes 359,00 Euro Nummer 310Pauschalgebühr Intensivtransportwagen für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 359,00 Euro Zuschlag für jede weitere Stunde 116,00 Euro“ Artikel 2 Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Bremen, den 12. Dezember 2017 Der Senat Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen

Du lernst gerade fürs Examen?

juralernen.de macht Gesetzestexte mit interaktiven Karteikarten, Schemata und Definitionen aus dem Examen lernbar.

Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetzblatt.bremen.de.