714
Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 14. Dezember 2017 Nr. 124
23. Ortsgesetz zur Änderung der Kostenordnung
für die Feuerwehr der Stadtgemeinde Bremen
Vom 12. Dezember 2017
Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft beschlossene
Ortsgesetz:
Artikel 1
Die Anlage (zu § 1 Absatz 1 und § 3 Absatz 1) der Kostenordnung für die Feuer-
wehr der Stadtgemeinde Bremen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März
2009 (Brem.GBl. S. 97 — 2132-b-1), die zuletzt durch Ortsgesetz vom 20. Dezember
2016 (Brem.GBl. S. 910) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Die Nummern 300 bis 304 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 300 Pauschalgebühr 360,00 Euro
Nummer 301 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 325,00 Euro
Nummer 302 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 325,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 100,00 Euro
Nummer 303 Pauschalgebühr je Fahrt
innerhalb des Stadtgebietes 77,00 Euro
Nummer 304 Pauschalgebühr für Fernfahrten
für die erste Einsatzstunde 77,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 24,00 Euro“
2. Die Nummern 308 bis 310 werden wie folgt gefasst:
„Nummer 308 Vermittlung eines Einsatzes 23,77 Euro
Nr. 124 Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 14. Dezember 2017 715
Nummer 309Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
innerhalb des Stadtgebietes 359,00 Euro
Nummer 310Pauschalgebühr Intensivtransportwagen
für Fernfahrten für die erste Einsatzstunde 359,00 Euro
Zuschlag für jede weitere Stunde 116,00 Euro“
Artikel 2
Dieses Ortsgesetz tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bremen, den 12. Dezember 2017
Der Senat
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen