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Gesetzblatt
der
Freien Hansestadt Bremen
2017 Verkündet am 10. Januar 2017 Nr. 4
11. Verordnung zur Änderung der Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung
Vom 6. Januar 2017
Aufgrund des § 17 Absatz 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBI. I S. 846, 1202), das zuletzt
durch Artikel 5 des Gesetzes vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3000) geändert
worden ist, in Verbindung mit § 1 der Verordnung zur Übertragung von Ermächti-
gungen zur Regelung von Zuständigkeiten in der Finanzverwaltung vom 16. Juni
2003 (Brem.GBI. S. 279 — 60-l-1a) wird verordnet:
Artikel 1
Die Finanzämter-Zuständigkeitsverordnung vom 31. Juli 2004 (Brem.GBl.
S. 446 — 60-i-1), die zuletzt durch die Verordnung vom 29. November 2016
(Brem.GBl. S. 856) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 3a wird wie folgt geändert:
a) In der Überschrift werden nach den Wörtern „Zuständigkeit für“ die Wörter
„Kassengeschäfte und“ eingefügt.
b) In Absatz 1 werden nach dem Wort „Für“ die Wörter „die Ausführung der
Kassengeschäfte und“ eingefügt.
c) Absatz 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Für die Ausführung der Kassengeschäfte und das Vollstreckungsver-
fahren durch die Landeshauptkasse Bremen gelten die gesetzlichen und
untergesetzlichen Regelungen und Entscheidungen, die für die Ausführung
der Kassengeschäfte und das Vollstreckungsverfahren durch bremische
Finanzämter gelten, entsprechend, soweit sie nicht direkt anwendbar sind.“
2. In der Anlage (zu § 1) wird in der laufenden Nummer 1 in den Spalten 4 und 5 die
Nummer 1.7 aufgehoben.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Bremen, den 6. Januar 2017
Die Senatorin für Finanzen
Unterzeichner: Senatskanzlei Bremen