BayVwV97183 · Bayern

Behandlung der im Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen in Bayern zulasten des Freistaates Bayern anfallenden Gerichtskosten

Amtliche Abkürzung:
BayVwV97183
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
An
die Landesarbeitsgerichte,
die Arbeitsgerichte
Für die haushaltsmäßige Behandlung der Gerichtskosten zulasten des Freistaates Bayern in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen in Bayern wird, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Folgendes angeordnet:
1 [Amtl. Anm.:] Nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
1 [Amtl. Anm.:] Nunmehr: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Für das Bayerische Staatsministerium
für Arbeit und Sozialordnung
I. A. Dr. Schmatz
Ministerialdirektor

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.