BayVwV96943 · Bayern

FwDV 10; Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 - "Die tragbaren Leitern"

Amtliche Abkürzung:
BayVwV96943
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
An
die Regierungen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Landesfeuerwehrschulen
An
die Regierungen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Landesfeuerwehrschulen
Der Ausschuss „Feuerwehrangelegenheiten“ des Arbeitskreises V der Arbeitsgemeinschaft der Innenminister und -senatoren der Länder hat in seiner Sitzung am 25./26. September 1996 in Bruchsal empfohlen, die Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern“ FwDV 10 – in den Ländern einzuführen.
Die Feuerwehren Bayerns werden gebeten, nach der Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 bei Ausbildung und im Einsatz zu verfahren.
Die Feuerwehren Bayerns erhalten den Text der Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift ** von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg als Merkblatt.
Die Neufassung der Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 ersetzt zugleich die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern mit Bekanntmachung vom 29.08.1984 (MABl S. 489) erlassene Fassung, herausgegeben vom ehemaligen Bayerischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz.
I. A.
Dr. Waltner
Ministerialdirektor
EAPl 091
GAPl 2212
AllMBl 1997 S. 269
EAPl 091
GAPl 2212
AllMBl 1997 S. 269
* [Amtl. Anm.:] Anlage: Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern“
* [Amtl. Anm.:] Anlage: Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 „Die tragbaren Leitern“
Anlage: FwDV 10; Feuerwehr-Dienstvorschrift 10 - "Die tragbaren Leitern" - Ausgabe 1996

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.