Vollzug der Urlaubsverordnung; Urlaub der Behördenleiter
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV96677
EAPl 031 |
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GAPl 0341 |
AllMBl 1996 S. 283 |
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.