Mitgliederbeiträge der Gemeinden zum Fachverband der bayerischen Standesbeamten e. V.
- Amtliche Abkürzung:
- BayVwV96610
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An
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die Regierungen,
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die Landratsämter,
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die Gemeinden.
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EAPl 11-110
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MABl 1962 S. 155
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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.