BayVwV265546 · Bayern

[Verwaltungsvorschrift zum] Anforderungsprofil für hauptamtliche Lehrkräfte und Dozentinnen / Dozenten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz

Amtliche Abkürzung:
BayVwV265546
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
1Der richtigen Auswahl und Qualifikation der Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlichen Lehrkräfte kommt wesentliche Bedeutung zu. 2Als Dozentinnen / Dozenten oder hauptamtliche Lehrkräfte an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, Fachbereich Rechtspflege in Starnberg, und an der Bayerischen Justizschule Pegnitz sollen deshalb nur Personen eingesetzt werden, die die nachstehenden Kriterien und Anforderungen erfüllen oder bereit und in der Lage sind, sich die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten anzueignen. 3Die vielfältigen und sich laufend ändernden Aufgaben bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften können nur mit gut ausgebildeten Nachwuchskräften bewältigt werden. 4Um eine entsprechende Ausbildung zu gewährleisten, bedarf es hoch motivierter, engagierter und bestens qualifizierter Dozentinnen / Dozenten und hauptamtlicher Lehrkräfte. 5Die nachfolgenden Anforderungen werden, ohne erschöpfend zu sein, als Grundlage für entsprechende Personalentscheidungen herangezogen.
hohe Identifikation mit dem Auftrag der Justiz und die innere Motivation zur Vermittlung dieser Haltung
Freude am Lehren
Aufgeschlossenheit gegenüber Veränderungen in der Justiz
Bereitschaft, die Tätigkeit in der Regel mindestens fünf Jahre auszuüben
Vorbildfunktion und Glaubwürdigkeit
besonderes Pflichtbewusstsein, Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit und gesundheitliche Eignung
Fortbildungsstreben
Erfahrungen in der Lehrtätigkeit im Bereich der Aus- und Fortbildung der Justizbediensteten
umfangreiche Fachkenntnisse in allen Rechtsgebieten bzw. die Bereitschaft, sich diese anzueignen
soweit inhaltlich Gegenstand der Ausbildung Kenntnisse
in den justizspezifischen EDV-Anwendungen
in der organisatorischen Gestaltung der Arbeitsabläufe
didaktische und methodische Kenntnisse und die Bereitschaft, sich diese anzueignen und sich ständig hierin fortzubilden
Kommunikationsfähigkeit
gute mündliche sowie schriftliche Ausdrucksfähigkeit
Fähigkeit zum Wissenstransfer sowie pädagogische Befähigung
Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen
Kritikfähigkeit
Empathie
Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
Selbstdisziplin, Fähigkeit zum Selbstmanagement
Innovationsfähigkeit und Flexibilität
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. November 2012 in Kraft.

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.