BayVwV263646 · Bayern

913-BZusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12)

Amtliche Abkürzung:
BayVwV263646
1 Vorschrift · Amtliche Fassung →
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Landkreise
Städte
Gemeinden
Anlage:
Allgemeines Rundschreiben Nr. 04/2012
Anlage:
Allgemeines Rundschreiben Nr. 04/2012
Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 1989 (ZTVA-StB 89)“ wurden von Vertretern der Industrie, der Straßenbauverwaltungen und der Wissenschaft grundlegend überarbeitet und liegen nun als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 2012 (ZTV A-StB 12)“ vor.
Die ZTV A-StB 12 behandeln den Aufbruch von Verkehrsflächen, den Aushub und das Verfüllen der Leitungsgräben sowie die Wiederherstellung des Oberbaus und der Verkehrsflächen.
Die ZTV A-StB 12 samt bekanntmachendem ARS Nr. 04/2012 sind künftig bei Straßenbaumaßnahmen im Zuge der Bundesfernstraßen, der Staatsstraßen und der von den Staatlichen Bauämtern betreuten Kreisstraßen anzuwenden.
Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehlen wir, die ZTV A-StB 12 auch für Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, Städte und Gemeinden anzuwenden.
Die ZTV A-StB 12 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen, Ausgabe 1989 (ZTVA-StB 89)“. Die ZTVA-StB 89 sind nicht mehr anzuwenden. Die Bekanntmachung der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 27. Juni 1990 (AllMBl S. 566) wird aufgehoben.
Die ZTV A-StB 12 können bei dem FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln bezogen werden.
Josef Poxleitner
Ministerialdirektor
Anlage: Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 04/2012

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Nicht-amtliche Wiedergabe. Maßgeblich ist der amtliche Text. Quelle: www.gesetze-bayern.de.